Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Ein juristischer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Das deutsche Wirtschafts- und Steuerrecht ist für Steuerpflichtige unbestritten eine sehr komplexe, z. T. unübersichtliche Rechtsmaterie.
Deshalb kann es zu Situationen kommen, in denen nicht alle durch Gesetze auferlegten Pflichten korrekt und umfassend erfüllt werden.
Wir beraten Mandanten präventiv in rechtlichen und steuerlichen Fragen, um "schwierige Situationen" generell zu vermeiden.
Sollte es für eine Präventivberatung im Einzelfall zu spät sein, verfügt unsere Kanzlei über die notwendige Erfahrung Mandanten auch in dieser Situation rechtlich zu begleiten.
Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Ihrem ständigen Steuer- oder Rechtsberater vertrauensvoll zusammen oder unterstützen Steuerberater auf Anfrage im Einzelfall.
Unsere Beratungsschwerpunkte in diesem Bereich
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- Vertretung vor dem Finanzgericht
- Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- Betriebsprüfung (Unterstützung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen)
- strafbefreiende Selbstanzeige (Vorbereitung und Begleitung)
- Tax Compliance bei Unternehmen und Organisationen