Arbeitsrecht
Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht ist ausgewiesene Expertin, die durch jahrelange praktische und theoretische Erfahrung Ihre Interessen aussergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten vertritt.
Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht
- Begleitung der betrieblichen Personalarbeit in Unternehmen, wie
- Vorbereitung von Stellenausschreibungen und Bewerberauswahl,
- Betriebsvereinbarungen entsprechend den betrieblichen Anforderungen und deren Umsetzung einschließlich
erforderlicher Verhandlungen mit dem Betriebsrat - Personalmaßnahmen im Zusammenhang von Restrukturierung und Betriebsänderung
- Optimierung von Arbeitsbedingungen, wie Entwicklung und Einführung von Arbeitszeitmodellen und Vergütungssystemen
- Abmahnung, Kündigung und sonstige Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutzverfahren
- Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen, wie Urlaubsansprüche, Überstundenanspruch, Zeugnis etc.
- Arbeitsvertragsgestaltung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Abfindungsoptimierung
- Tarifvertragsrecht
- Personelle Einzelmaßnahmen