Rechtsanwalts­kanzlei Behrendt

Rechtsanwälte - Steuerberater - Wirtschaftsprüfer

Arbeitsrecht

Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts. 

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht ist ausgewiesene Expertin, die durch jahrelange praktische und theoretische Erfahrung Ihre Interessen aussergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten vertritt.

 

Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht