Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Es umfasst die Begründung, den Inhalt und die Beendigung von Verträgen, sowie die sich aus dem jeweiligen Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Unsere Schwerpunkte im Vertragsrecht
- Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen, Dienstverträgen, Werkverträgen u.a.
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen aus vertraglichen Rechtsbeziehungen