Mandantenbereich - Infothek - Recht und Steuern
Ein vollständiger Zugriff auf unsere Infothek setzt eine Benutzerkennung voraus.
Bitte registrieren Sie sich wie folgt:
Benutzer: info@behrendt-anwaelte.de
Passwort: rab_infothek (nur Kleinschreibung)
Ein vollständiger Zugriff auf unsere Infothek setzt eine Benutzerkennung voraus.
Bitte registrieren Sie sich wie folgt:
Benutzer: info@behrendt-anwaelte.de
Passwort: rab_infothek (nur Kleinschreibung)
Ein Mieter kann Anspruch auf Mietminderung haben, selbst wenn er einen Brand in der Wohnung verursachte und die Wohnung deshalb unnutzbar ist. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch eine Sachversicherung des Vermieters gedeckt ist und dem Verursacher des Brandes nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. So entschied das Landgericht Würzburg (Az. 44 S 119/23).
Ein Mieter verursachte einen Wohnungsbrand. Er hatte den Kochtopf mit heißem Fett auf einer eingeschalteten Herdplatte abgestellt und die Küche fälschlicherweise verlassen – in der Annahme die Platte sei ausgeschaltet. Der Topf mit heißem Fett fing Feuer. Die Wohnung war durch den Brand unnutzbar geworden.
Nach Auffassung des Landgerichts habe der junge Mann nur leicht fahrlässig und nicht grob fahrlässig gehandelt. Somit habe er Anspruch darauf, die Miete vollständig zu mindern, während die Wohnung unbewohnbar ist. Der vom Mieter verursachte Schaden sei durch eine vom Vermieter abgeschlossene Wohngebäudeversicherung für Brandschäden gedeckt und dem Brandverursacher könne lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Rechtsanwaltskanzlei Behrendt
Pfarrstr. 33
73033 Göppingen
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.