Interprofessionelle Beratung aus einer Hand
Als moderner mandantenorientierter Dienstleister beraten und vertreten wir Mandanten umfassend bei allen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Wir bieten Ihnen mit unseren erfahrenen und kompetenten Berufsträgern (Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfer) die richtigen Ansprechpartner für Ihre Anliegen.
Persönliche und individuelle Beratung
Anders als Großkanzleien halten wir am Berufsbild des Rechtsanwalts als Ihren persönlichen Berater fest.
Um unsere Mandanten umfassende Dienstleistungen bieten zu können, sind wir auf allgemeinen sowie speziellen juristischen Gebieten tätig.
Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen ebenso wie Privatpersonen.
Wir bieten eine frühzeitige Beratung in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel Rechtssicherheit zu schaffen und damit spätere Unsicherheit oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Unternehmen bieten wir die Möglichkeit des Outsourcing von Beratungsleistungen im Sinne einer kontinuierlichen, laufenden Begleitung. Erfragen Sie hierzu unsere besonderen Angebote und Beratungspakete.
Auf unserer Internetseite finden Sie Informationen zur Kanzlei sowie alles Wissens-werte und wichtige Informationen rund um unsere Leistungen und Spezialisierungen.
Ziel unserer Tätigkeit ist es stets, für die rechtlichen Probleme unseres Mandantenkreises eine erfolgreiche und zufriedenstellende Lösung zu finden.
Unser Expertenwissen
Mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht haben sie einen ausgewiesenen Experten auf Ihrer Seite. Durch jahrelange praktische und theoretische Erfahrung vertritt er Ihre Position bestmöglich.
Die Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.
Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis unter Anderem durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden und durch drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel fünfstündigen Klausuren) zu führen.
Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.
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