Inkassomanagement
Das Inkassomanagement umfasst die Titulierung (gerichtliche Mahnverfahren) und die Einziehung von Forderungen (Zwangsvollstreckung).
Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der ZPO geregelt.
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist im achten Buch der ZPO sowie im ZVG geregelt.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Inkassomanagement
- Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden (Titulierung)
- Zwangsvollstreckung
- Erteilung von Zwangsvollstreckungsaufträgen optional i.V.m. der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung- Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen- Zwangsversteigerung und/oder Zwangsverwaltung in das unbewegliche Vermögen- Eintragung von Zwangshypotheken