Mandantenbereich - Infothek - Recht und Steuern
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Das Landgericht Berlin II hat eine Energieberatungsfirma zur Zahlung von Schadensersatz von rund 6.000 Euro wegen einer Falschberatung verurteilt. Aufgrund der Falschberatung habe der Kläger, ein Hauseigentümer, Fenster und Dachfenster mit zu hohen Wärmedurchgangskoeffizienten einbauen lassen, die daher nicht förderfähig waren (Az. 30 O 197/23).
Der Hauseigentümer wollte sein Eigenheim energetisch sanieren lassen. Deshalb holte er – nachdem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuwendungsbescheid erlassen hatte – Angebote für die Sanierungsmaßnahmen ein und zog eine Energieberatungsfirma zurate. Diese beriet den Hauseigentümer falsch (Angebote wurden nicht beanstandet), sodass ihm staatliche Fördermittel verloren gingen. Das Landgericht Berlin II sprach ihm nun Schadensersatz in Höhe der eigentlich zu gewährenden Förderungssumme zu, denn die Firma habe ihre Pflicht zur fachlich zutreffenden Beratung verletzt. Insbesondere hätte sie die von ihrem Auftraggeber vorgelegten Angebote auf ihre Förderungsfähigkeit prüfen müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Rechtsanwaltskanzlei Behrendt
Pfarrstr. 33
73033 Göppingen
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