Mandantenbereich - Infothek - Recht und Steuern
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Mehrere große Netzbetreiber verlangen noch immer Pauschalen zwischen rund 100 und 2.300 Euro für die Stilllegung eines Gasanschlusses. Wenn der Netzbetreiber eine Rechnung schickt und dabei die Stilllegung berechnet, sollten Kunden Widerspruch einlegen. Anbieter dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an ihre Kunden weitergeben. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 6 UKI 2/25).
Wer z. B. auf eine Wärmepumpe wechselt, benötigt evtl. keinen Gasanschluss mehr. Dieser kann dann einfach und kostenfrei stillgelegt werden. Es gibt jedoch Netzbetreiber, die dafür eine Gebühr verlangen. Dann sollte man sofort Widerspruch einlegen.
Die gestellte Rechnung sollte jedoch sicherheitshalber auch mit den zusätzlichen Kosten unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt werden. Dadurch werden Mahn- oder Inkassoverfahren vermieden. Die zu viel gezahlten Gebühren können auch nach der Zahlung noch zurückverlangt werden.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Rechtsanwaltskanzlei Behrendt
Pfarrstr. 33
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